Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften
Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind. Für Patienten der Berufsgenossenschaften führen wir die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) durch:
Die EAP kann nach berufsbedingten Unfallverletzungen oder Erkrankungen verordnet werden. Die Therapie konzentriert sich auf die Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung der verletzten Körperregion. Ziel ist die rasche Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit.
Therapiezeiten
Im Rahmen der EAP wird in unserer Einrichtung täglich 2 Stunden an bis zu 5 Tagen pro Woche behandelt. Vorgesehen ist zunächst ein Zeitraum von 2 Wochen. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung der EAP-Maßnahme erfolgen.
Therapieelemente
Zu den Behandlungselementen der EAP gehören u.a.:
- Krankengymnastik / Manuelle Therapie
- Physikalische Therapie (Elektro-, Wärme- und Kältetherapie, Ultraschall, Lymphdrainage, Massage u. v. m.)
- Medizinische Trainingstherapie (MTT)