Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften
Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind. Für Patienten der Berufsgenossenschaften führen wir folgende Rehamaßnahmen durch:
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Erweiterte Ambulanten Physiotherapie (EAP):
Die EAP kann nach berufsbedingten Unfallverletzungen oder Erkrankungen verordnet werden. Die Therapie konzentriert sich auf die Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung der verletzten Körperregion. Ziel ist die rasche Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit.
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Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR):
Eine ABMR kann bei speziellen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder bei Berufskrankheiten erforderlich werden. Dabei ist eine kontinuierliche Belastungssteigerung vorgesehen. Ziel ist eine sich unmittelbar anschließende, vollschichtige Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz.
Therapiezeiten
Im Rahmen der EAP wird in unserer Einrichtung täglich 2 Stunden an bis zu 5 Tagen pro Woche behandelt. Vorgesehen ist zunächst ein Zeitraum von 2 Wochen. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung der EAP-Maßnahme erfolgen.
Die ABMR erfolgt über einen Zeitraum von 2 oder 4 Wochen an 5 Tagen (Mo bis Fr) mit einer sich steigernden Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden, inklusive Pausen.
Therapieelemente
Zu den Behandlungselementen der EAP gehören u.a.:
- Krankengymnastik / Manuelle Therapie
- Physikalische Therapie (Elektro-, Wärme- und Kältetherapie, Ultraschall, Lymphdrainage, Massage u. v. m.)
- Medizinische Trainingstherapie (MTT)
Zusätzlich zur EAP enthält die ABMR praxisnahe berufsspezifische Testverfahren und Trainingselemente, u.a.:
- Jobanalyse und Erstellung des Fähigkeitsprofils
- Kombination aus Ergonomie, Training und Koordinationsschulung
- Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie)
- Arbeitssimulationstraining